Altersverifikation
Verfahren zur Prüfung der Volljährigkeit
Die GKL und ihre Lotterie-Einnahmen sind gesetzlich verpflichtet, die Altersangabe der Spielinteressenten zu überprüfen. Für diese Volljährigkeitsprüfung werden anerkannte Verfahren eingesetzt; die dazu jeweils benötigten Daten werden an Dritte weitergegeben.
Im Regelfall erfolgt die Volljährigkeitsprüfung über die SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, oder über eine Melderegisterauskunft, gegebenenfalls werden aber auch folgende Dienstleister mit der Volljährigkeitsprüfung beauftragt: Regis24 GmbH, Berlin, DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG, Bonn, Deutsche Post AG, Bonn, RISER ID Services GmbH, Berlin, oder das Kreditinstitut des Spielinteressenten. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. e DSGVO sowie § 4 Abs. 5 Nr. 1 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV).
Die uns vorliegenden Informationen zu den Tätigkeiten der eingesetzten Dienstleister finden Sie hier:
Datenverarbeitung durch die SCHUFA
www.schufa.de/datenschutz
Download (Informationsblatt PDF)
Datenverarbeitung durch die Regis24
www.regis24.de/informationen
Download (Informationsblatt PDF)
Datenverarbeitung durch die RISER ID Services
Datenverarbeitung durch die DHL Paket GmbH
Datenverarbeitung durch die Deutsche Post AG
www.deutschepost.de/informationen
www.deutschepost.de/datenschutz
Falls der automatische Ident-Check nicht erfolgreich verläuft, sind wir verpflichtet, die Volljährigkeitsprüfung auf andere geeignete Weise vorzunehmen, wie z. B. über Zusendung einer Personalausweiskopie.